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BTL informiert über

Änderungen bzgl. Mehrwertsteuer

23.06.2020

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Senkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer beschlossen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich einige Besonderheiten in Bezug auf die ausgewiesene Mehrwertsteuer. Möglicherweise gilt bei Angebotsabgabe und/oder bei Ihrer Auftragserteilung ein anderer gesetzlich gültiger Mehrwertsteuersatz als bei der Rechnungslegung. Entscheidend für die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ist das Leistungsdatum, also das Datum der Lieferung.

Daher kann es dazu kommen, dass Ihr Angebot, Ihr Auftrag und Ihre Rechnung(-en) eine unterschiedliche gesetzliche Umsatzsteuer ausweisen.

Bis zum 30.06.2020 gilt eine gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %. Vom 01.07. bis 31.12.2020 gilt eine gesetzliche Mehrwertsteuer von 16 %. Ab dem 01.01.2021 gilt eine gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % (sofern das Konjunkturprogramm nicht verlängert wird).

Da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, das Leistungsdatum als Grundlage unserer Mehrwertsteuerberechnung zu nehmen, möchten wir Sie schon jetzt darüber informieren und bitten Sie dies entsprechend zu berücksichtigen.

Das Ausweisen einer zum Zeitpunkt der Anfrage ungültigen Mehrwertsteuer ist uns gesetzlich untersagt.

Wir haben alle Information diesbezüglich für Sie in einer Kundeninformation zusammengefasst, die Sie HIER einsehen und bei Bedarf herunterladen können.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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